Ausweisung von Vorranggebieten bedeutet keine Baugenehmigung

Region (red). Die Verwaltung der Region Hannover hat den Entwurf für das neue Regionale Raumordnungsprogramm (RROP 2016) nach Abschluss des umfangreichen Beteiligungsverfahrens vorgelegt. Eingearbeitet wurden Abwägungsvorschläge für alle vorgebrachten Anregungen und Bedenken. Besonders zu den geplanten „Vorranggebieten Windenergienutzung“ hatte es Diskussionen gegeben.  Über die endgültige Satzung entscheiden noch im September die politischen Gremien.

„Die Festlegung von ‚Vorranggebieten‘ auf der Ebene der Regionalplanung bedeutet nicht, dass damit schon ein Recht auf Errichtung von Windenergieanlagen ohne weitere Prüfung besteht“, darauf weist Regionspräsident Hauke Jagau hin.  Vielmehr müssten die in diesen Gebieten projektierten Windenergieanlagen ein umfangreiches Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz durchlaufen, in dem die Belange des Artenschutzes, Immissionsschutzes oder Flugsicherheit detailliert und aktuell geprüft werden.

Der überarbeitete Entwurf des RROP beinhaltet 31 Vorranggebiete mit einem Flächenumfang von rund 3.600 Hektar. „Um die Folgen des Klimawandels einzudämmen und den Ausstieg aus der Atom- und Kohlekraft zu schaffen, ist ein Ausbau der Windenergie weiter unerlässlich“, betont Regionspräsident Hauke Jagau: „Wir wollen die Windkraftanlagen dabei auf die am besten geeigneten Standorte lenken. Nur etwa 1,6 Prozent unserer Fläche kommt dafür überhaupt infrage. Im Umkehrschluss heißt dies: In großen Teilen der Region würden Windräder rechtswirksam ausgeschlossen.“

„Die Region und die Städte und Gemeinden sind nicht verpflichtet eine Windkraftplanung zu betreiben“, unterstreicht Planungsdezernent Prof. Dr. Axel Priebs hin. „Wenn allerdings keine Standorte festgelegt werden, hat nach Lage des Bundesrechts grundsätzlich jeder einen Rechtsanspruch auf Genehmigung einer Windkraftanlage im sogenannten Außenbereich, sofern er die rechtlichen Anforderungen ansonsten erfüllt.“ Dies bedeute auch, dass bei den Entfernungen zu Wohngebieten nur die Mindestanforderungen angesetzt würden, also ein Abstand von cirka 400 Metern. Das neue RROP sieht  deutlich über den immissionsschutzrechtlichen Werten liegende Vorsorgeabstände zu Siedlungen vor: 800 Meter zu geschlossenen Wohngebieten, 600 Meter zu  Einzelgebäuden.

Vom ersten zum zweiten Entwurf des Programms hat die Region Hannover  ihre Windkraftplanung verändert. Aufgrund neuer Erkenntnisse im Beteiligungsverfahren wurden Standorte ganz oder teilweise aus dem Entwurf herausgenommen  – insbesondere aus Gründen des Vogelschutzes – und an anderer Stelle geeignete Flächen neu ausgewiesen. So sind beispielsweise die „Vorranggebiete Windenergienutzung“ Burgdorf-Ehlershausen, Burgdorf-Hülptingsen und Pattensen an der Grenze zu Sarstedt entfallen. Neu hinzugekommen ist ein Vorranggebiet bei Wennigsen-Degersen. Das könnte die Modellfluggruppe Barsinghausen vor große Probleme stellen, denn die betreibt in der Feldmark ihren Modellflugplatz. Das Gebiet westlich Pattensens wurde deutlich vergrößert. Aufgenommen wurden auch wieder einige Standorte, die bereits mit Windkraftanlagen bebaut sind und vor Ort auch Akzeptanz genießen. Die Flächen reichen von ihrer Größe von 23 Hektar (Wedemark-Brelingen) bis 409 Hektar (Hemmingen-Pattensen).

Konfliktzone Windkraft vs Modellflieger: Die neue Vorrangzone bei Degersen könnte Folgen für die Modellflieger haben. Karte: Region Hannover
Konfliktzone Windkraft vs. Modellflieger: Die neue Vorrangzone bei Degersen könnte Folgen für die Modellflieger haben. Karte: Region Hannover

Hintergrund: Die Region Hannover ist verpflichtet für ihr Gebiet ein Regionales Raumordnungsprogramm  zu erstellen. Im RROP wird die angestrebte räumliche und strukturelle Entwicklung der Region Hannover für einen zehnjährigen Zeitraum festgelegt. Es werden Ziele und Grundsätze der Raumordnung – verbunden mit räumlichen Festlegungen – für eine abgestimmte Siedlungs-, Freiraum- und Infrastrukturentwicklung getroffen. Das RROP besteht aus einer beschreibenden und einer zeichnerischen Darstellung (Maßstab 1:50.000) sowie der Begründung.

Das RROP bildet den Rahmen für die städtebauliche Entwicklung (Bauleitplanung) der regionsangehörigen Städte und Gemeinden sowie für raumbezogene Fachplanungen (Verkehrsplanung, Landschaftsplanung, Wasserwirtschaft, Rohstoffgewinnung etc.).

Alle Unterlagen sind im Internet unter www.regionalplanung-hannover.de eingestellt.

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