Leinenzwang für Hunde im Wald und in der Feldmark

Barsinghausen (eb). Es gilt wieder der Leinenzwang! Der Fachdienst Ordnungswesen und Verkehr der Stadt Barsinghausen weist darauf hin, dass Hunde seit Beginn des Monats April und bis zum 15. Juli im Wald und in der Feldmark nur an der Leine geführt werden dürfen. Diese Regelung aus dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) dient in erster Linie dem Schutz wildlebender Tierarten und ganz besonders deren Nachkommen (Brut-Setz- und Aufzuchtzeit). Verstöße gegen diese Regelung sind nach dem NWaldLG eine Ordnungswidrigkeit und können mit einem Bußgeld geahndet werden. Außerdem: Unabhängig von der Regelung des NWaldLG besteht im Wildschongebiet Kirchdorf ganzjährig eine Anleinpflicht für Hunde. Nähere Informationen über die Ausdehnung des Wildschongebietes ist im Internet unter www.barsinghausen.de zu finden.