Stadtverwaltung will Bildungs- und Teilhabepaket fördern

Homepage überarbeitet: Bianca Kramer vom Fachdienst Soziales erklärt Stadtrat Dr. Thomas Wolf die Internetpräsenz zum „Bildungs- und Teilhabeprogramm
Homepage überarbeitet: Bianca Kramer vom Fachdienst Soziales erklärt Stadtrat Dr. Thomas Wolf die Internetpräsenz zum „Bildungs- und Teilhabeprogramm".

Leistungen werden bislang noch nicht richtig angenommen

Barsinghausen (red). Im Jahr 2011 hatte die Bundesregierung das Bildungs- und Teilhabepaket (kurz BuT genannt) beschlossen, um einkommensschwache Familien zu unterstützen. Damit sollen vor allem Kinder profitieren und durch finanzielle Unterstützungen besser am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft teilnehmen zu können. „Richtig angenommen werden diese Leistungen leider immer noch nicht“, stellt Dr. Thomas Wolf, der Erste Stadtrat in Barsinghausen fest.

Barsinghausen im unteren Drittel

„Regionsweit liegt die durchschnittliche Quote immer noch unter 50 Prozent. Barsinghausen war in den Anfangsjahren sogar das Schlusslicht“, ergänzt der Stadtrat. Zwar habe sich die Inanspruchnahme zwischenzeitlich etwas gebessert, jedoch finde man Barsinghausen immer noch im letzten Drittel. Das ist das Ergebnis eines Berichts der Region Hannover zur Umsetzung des BuT-Pakets in und um Hannover. „Deswegen werben wir noch einmal offensiv bei allen Familien in Barsinghausen, diese Leistungen tatsächlich in Anspruch zu nehmen,“ ruft Dr. Thomas Wolf auf. Dazu hat die Stadt ihre Internetseite für die BuT-Leistungen noch einmal überarbeitet und stellt neben den notwendigen Informationen alle erforderlichen Antragsformulare bereit und nennt auch die zuständigen Ansprechpartner.

Viele Leistungen enthalten

Bis zu sieben verschiedene Leistungen können über BUT teilweise bezuschusst oder vollständig finanziert werden. Dazu zählen im Einzelnen: Ausflüge in Schulen und Kindertageseinrichtungen, mehrtägige Fahrten von Schulen und Kindertageseinrichtungen, Schülerbeförderung, Lernförderung, Mittagsverpflegung in Schulen und Kindertageseinrichtungen, Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, Kinderaktionstage in den Osterferien, Ferien-Sportwochen, Angebote des Sommerferienpasses, Jugendgruppenleiterausbildung und persönlicher Schulbedarf.

Wer hat Anspruch?

Grundsätzlich anspruchsberechtigt sind Empfänger von Leistungen nach dem SGB-II, dem SGB-XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeldgesetz und Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG). „Die Anträge können direkt bei den zuständigen Sachbearbeitern gestellt werden“, erklärt Claus Hauptner vom Fachdienst Soziales der Stadt Barsinghausen. Ebenfalls anspruchsberechtigt sind die sogenannten Schwellenhaushalte; diese verfügen zwar über ausreichend Einkommen, um die genannten Bedarfe zu decken, es fehlt aber dann an Mitteln, die Bildungs- und Teilhabeleistungen ganz oder teilweise zu finanzieren. Hier sind die Jobcenter zuständig. Empfänger von Kinderzuschlag nach dem BKKG wenden sich an die örtlichen Wohngeldstellen.

Vereinfachte Antragstellung

Durch die Einführung des Globalantrages wurde die Antragstellung weitgehend vereinfacht: Es müssen lediglich die persönlichen Daten eingetragen werden, welche Leistungen beansprucht werden und welchem Rechtskreis man angehört. Bei Abgabe bei der Sachbearbeitung bestätigt diese gleich auf dem Antrag die Zugehörigkeit. Andernfalls muss der aktuelle Leistungsbescheid beigefügt werden. Wohngeldempfänger erhalten den Globalantrag gleich fertig ausgefüllt mit der Wohngeldbewilligung. Sie müssen nur noch die Leistungen auswählen und den Antrag unterschrieben wieder einreichen.

Homepage überarbeitet: Bianca Kramer vom Fachdienst Soziales erklärt Stadtrat Dr. Thomas Wolf die Internetpräsenz zum „Bildungs- und Teilhabeprogramm".
Homepage überarbeitet: Bianca Kramer vom Fachdienst Soziales erklärt Stadtrat Dr. Thomas Wolf die Internetpräsenz zum „Bildungs- und Teilhabeprogramm“.

Weitere Informationen finden sich auf der Homepage der Stadt Barsinghausen. Von hier führt auch ein Link auf die Seite der Region Hannover, auf der die Informationen auch in diversen verschiedenen Sprachen zur Verfügung gestellt werden. Ferner ist auch eine Info-Hotline eingerichtet unter der Telefonnummer 0511/61626364 oder per Mail an BuT@region-hannover.de.

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