Zusatzleistungen für die Pflege

Region (red). Dank des neuen Pflegestärkungsgesetz 1, das zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten ist, erhalten Pflegebedürftige künftig verbesserte Leistungen und auch mehr Geld von der Pflegeversicherung – insgesamt vier Prozent. Außerdem haben alle Pflegebedürftigen, auch ohne demenzielle Einschränkungen, einen Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Das neue Gesetz ist damit auch ein wichtiger Schritt für pflegende Angehörige.

Gut versorgt in den eigenen vier Wänden leben zu können – das ist für die meisten Menschen von großer Bedeutung. Ein Zuhause bietet Sicherheit und Geborgenheit. Deshalb unterstützen die Johanniter die selbständige Lebensführung von alten, kranken und behinderten Menschen und stehen Angehörigen mit verschiedenen Dienstleistungen zur Seite. Sie kümmern sich nicht nur um die Pflege sowie die medizinische Versorgung, sondern auch um das seelische Wohl der Patienten. Das Pflegestärkungsgesetz fördert ambulante Pflegeleistungen, Betreuung, Kurzzeit- und Verhinderungspflege und Tagespflege. Die Vorteile im Überblick:

  • Mehr Pflegegeld
  • Erhöhung der Sachleistungsansprüche
  • Zusätzliche Finanzierbarkeit von Betreuungs- und Entlastungsleistungen (im Haushalt, Einkauf etc.)
  • Höhere Leistungsansprüche für Tagespflege-Besuche
  • Höhere Zuschüsse für Anpassungen im eigenen Wohnumfeld
  • Mehr Zeit und Entlastung für pflegende Angehörige (Verhinderungspflege)

„Uns ist wichtig, dass wir Senioren dort abholen, wo sie stehen – mental wie körperlich“, so Thorsten Müller, Fachbereichsleiter Soziale Dienste im Landesverband Niedersachsen/Bremen der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. „Besuche von kulturellen Veranstaltungen wie auch Spaziergänge oder Hilfe im Haushalt – die Johanniter unterstützen Pflegebedürftige wie auch deren Angehörige in jeder Lebenslage.“ Die Kosten für diese zusätzlichen Entlastungsleistungen übernimmt die Pflegekasse. Voraussetzung für die Erstattung ist die Einhaltung von Qualitätsstandards, die staatlich anerkannte Dienstleister wie die Johanniter erfüllen. Um den steigenden Bedarf an Betreuung abzudecken, ergänzen ehrenamtliche Pflegebegleiter die Arbeit der Pflegedienste.

Die Umsetzung des neuen Pflegestärkungsgesetzes ist nicht ohne einen Kostenanstieg für die Beitragszahler zu realisieren: Seit dem 1. Januar 2015 steigen die Abgaben um 0,3 Prozent und dann noch einmal um 0,2 Prozent in der weiteren Legislaturperiode. Das dadurch erwirtschaftete Kapital soll in gewissem Umfang auch als Rücklage dienen, um in Zukunft die Pflege der Menschen aus den geburtenstarken Jahrgängen sicherzustellen.

Weitere Informationen sowie einen Informationsfolder zum Download gibt es unter : www.johanniter.de/pflegegesetz

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