Coronavirus in der Region Hannover

Kampf dem Coronavirus.
Kampf dem Coronavirus.

Region Hannover. In der Region Hannover sind aktuell 138 mit Coronavirus infizierte Menschen registriert (Stand Dienstag, 17.03.2020, 16:40 Uhr). Landesweit gab es zur gleichen Zeit 563 bestätigte Fälle.

  • Landeshauptstadt Hannover: 78 Fälle
  • Barsinghausen: 2 Fälle
  • Burgdorf: 2 Fälle
  • Burgwedel: 7 Fälle
  • Garbsen: 4 Fälle
  • Gehrden: 1 Fall
  • Hemmingen: 2 Fälle
  • Isernhagen: 4 Fälle
  • Laatzen: 1 Fall
  • Langenhagen: 3 Fälle
  • Neustadt: 0 Fälle
  • Pattensen: 2 Fälle
  • Ronnenberg: 3 Fälle
  • Seelze: 5 Fälle
  • Springe: 6 Fälle
  • Uetze: 8 Fälle
  • Wedemark: 3 Fälle
  • Wennigsen: 4 Fälle
  • Wunstorf: 3 Fälle

Infektionsketten durchbrechen

Regionspräsident Hauke Jagau ruft zum umsichtigen und verantwortungsvollen Umgang mit der Situation auf: „Das Allerwichtigste ist, die Infektionsketten zu unterbrechen und die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Dafür ist es unerlässlich, die eigenen sozialen Kontakte so weit wie möglich zu reduzieren. Alle müssen sich jetzt ihrer Selbstschutzverantwortung bewusst sein und danach handeln – um die Risikogruppen zu schützen.“

Eine wesentliche Aufgabe sei jetzt das rücksichtsvolle und umsichtige Verhalten im direkten Umfeld: „Jetzt geht es darum dafür zu sorgen, dass niemand vergessen wird und alle Menschen die Hilfe und Unterstützung bekommen, die sie brauchen. Hier bekommt die Nachbarschaftshilfe eine ganz besondere Bedeutung: Wenn alle jetzt genau hinschauen und hilfsbedürftige Menschen im Blick haben, wird es keine Lücken in der Versorgungskette geben!“, so Jagau.

Sprunghafter Anstieg der Infizierten erwartet

Dr. Mustafa Yilmaz, Leiter des Gesundheitsamtes der Region Hannover, ergänzt: „Wir gehen davon aus, dass auch in der Region Hannover die Zahl der Infizierten zunächst sprunghaft ansteigen wird. Aber unser Gesundheitssystem ist dem gewachsen, wenn alle ihren Teil dazu beitragen, das Ansteckungsrisiko zu minimieren. Eine gute Nachricht ist, dass die Krankheitsverläufe in der Region bisher überwiegend mild sind, die ersten Quarantänefälle sind bereits wieder entlassen und auch unser erster Patient, der sich mit dem Coronavirus infiziert hatte, ist genesen und wohlauf.“

Keine Panik: Ansteckungsrisiko lässt sich leicht minimieren

Mit der Verschärfung der Maßnahmen, um die Verbreitung des Virus Covid-19 einzudämmen, ist auch die Sorge der Menschen gestiegen, sich selbst anzustecken. Einige wenige Vorsichtsmaßnahmen reichen aber bereits, um die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung zu minimieren:

  • Körperkontakt vermeiden
  • Also zum Beispiel auf das Händeschütteln verzichten
  • circa 1,5 Meter Abstand halten (bei Menschen mit allgemeinen Erkältungssymptomen noch etwas mehr)
  • regelmäßig Hände waschen
  • insbesondere Türklinken und Bereiche regelmäßig reinigen, die von vielen Menschen angefasst werden
  • möglichst nicht mit den Händen in die Nähe von Mund, Nase und Augen kommen.

Derzeit sind ca. 0,01 Prozent der Bevölkerung der Region Hannover nachgewiesen am Coronavirus erkrankt. Die jetzt ergriffenen Maßnahmen werden dazu beitragen, dass sich die Ausbreitung weniger schnell vollzieht als ohne diese Vorkehrungen. Jeder und jede einzelne kann dazu beitragen, dass die Infektionsraten sich so entwickeln, dass das Gesundheitssystem die Lage bewältigen kann. Schutzkleidung ist für die Allgemeinbevölkerung nicht notwendig und nicht sinnvoll. Die Schutzkleidung sollte denjenigen vorbehalten sein, die explizit mit infizierten Personen in Kontakt kommen. Für allen anderen Kontakte gelten die oben genannten Hygieneregeln.

Thema Quarantäne

Quarantäne für direkte Kontaktpersonen von Infizierten: Aufgrund der wachsenden Anzahl an Betroffenen verzichtet das Gesundheitsamt seit dem 12. März 2020 darauf, selbst Kontaktpersonen von nachweislich mit Covid-19 infizierten Patientinnen und Patienten zu kontaktieren und unter Quarantäne zu stellen. Menschen, bei denen eine Infektion nachgewiesen ist, werden aufgefordert, selbstständig alle ihnen bekannten Kontaktpersonen zu informieren. Die Kontaktpersonen stehen auf Basis dieser Information für 14 Tage unter Quarantäne; ihren Arzt bzw. ihre Ärztin sollten sie nur dann ansprechen, wenn sie selbst nach dem Kontakt mit der infizierten Person Symptome haben. Nur in diesem Fall ist auch ein Test angezeigt, der nicht zu früh nach einer möglichen Ansteckung erfolgen darf, um ein valide Ergebnis zu liefern.

Bürgertelefon

Das Bürgertelefon der Region Hannover ist für praktische Fragen zur aktuellen Situation derzeit täglich unter der Telefonnummer 0800/7313131 jeweils von 8 bis 18 Uhr geschaltet. Gestern gingen über 1.300 Anrufe ein, Schwerpunktthemen der Bürgerinnen und Bürger waren Fragen zur eigenen Gesundheit, möglichen Symptomen, Verhaltensweisen im Fall einer Infektion sowie Umgang mit behördlichen Schutzmaßnahmen.

Barsinghausens Bürgermeister appelliert an Nachbarschaftshilfe

Vor dem Hintergrund der zahlreichen angeschobenen oder bereits umgesetzten Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus sieht Barsinghausens Bürgermeister und Krisenstabsleiter Marc Lahmann Barsinghausen auf einem guten Weg. Gleichwohl mahnt der Verwaltungschef die Bürgerinnen und Bürger zu weiterer Vorsicht, um das Risiko der Ansteckung möglichst gering zu halten.

Wichtig sei es jetzt, zusammenzuhalten, sich gegenseitig in dieser schwierigen Situation zu helfen und einander Halt zu geben. „Wir befinden uns in einer Situation, die für uns unbekannt ist und jeden Tag neue Herausforderungen bereithält. Es kann uns nur gemeinsam gelingen, die Probleme zu lösen. Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ich werden versuchen, Ihnen so gut wie möglich bei der Bewältigung des Alltags zur Seite stehen.“

Nach Einschätzung Marc Lahmanns sollten die Barsinghäuserinnen und Barsinghäuser bei diesen Bemühungen nicht in Panik verfallen, da bereits mit einfachen Mitteln das Risiko einer Ansteckung mit dem Corona-Virus verringert werden kann. „Die Reduzierung der sozialen Kontakte, ausreichend Abstand zu den Mitmenschen, Vermeidung von Körperkontakt sowie regelmäßiges und gründliches Händewaschen senken das Ansteckungsrisiko deutlich“, betont der Krisenstabsleiter. Darüber hinaus sollten Oberflächen, die von mehreren Menschen berührt werden, häufiger als üblich gereinigt werden. „Bereits diese einfachen Verhaltensregeln reichen aus, um eine Infektionsgefahr mit dem Corona-Virus zu reduzieren.“ Dadurch könne auch ein wichtiger Schritt unternommen werden, die Infektionsketten zu durchbrechen.

Stadt bietet konkrete Hilfen an

Zugleich rückt der Bürgermeister das Thema Nachbarschaftshilfe in den Mittelpunkt. „Wenn alle jetzt genau hinschauen und hilfsbedürftige Menschen im Blick haben, wird es keine Lücken in der Versorgungskette geben“, macht er deutlich. „Und dort, wo Nachbarschaftshilfe nicht greift, wird die Stadtverwaltung diese Hilfe zur Verfügung stellen.“ In Fällen, in denen es aufgrund der Krise von keiner anderen Stelle die notwendige Unterstützung etwa beim Einkaufen gibt, können sich Betroffene unter der Telefonnummer 05105/774-2334 an die Stadtverwaltung wenden. „Wir werden die notwendige Hilfe organisieren“, erklärt der Bürgermeister.

Wirtschaftsförderung steht Unternehmen zur Seite

„Viele Selbständige, Firmen und auch deren Beschäftigte sind aufgrund der für uns alle einmaligen Einschränkungen des Wirtschaftslebens betroffen. Die Wirtschaftsförderung der Stadt versucht derzeit, sich einen Überblick über die Hilfsangebote des Bundes und des Landes zu verschaffen und bietet insbesondere Selbständigen und kleinen Firmen, die im Umgang mit Behörden wenig Erfahrung haben, ihre Hilfe an“, so Bürgermeister Marc Lahmann. Anfragen können an den Barsinghäuser Wirtschaftsförderer Dr. Thomas Müller unter der Adresse thomas.mueller@stadt-barsinghausen.de gerichtet. Darüber hinaus soll dem Krisenstabsleiter zufolge die Wirtschaftsförderung der Stadt weitere Hilfestellung beim Kontakt mit Behörden leisten. „Gerne helfen wir den Betrieben in diesen außergewöhnlichen Tagen als eine Art ,Behördenlotse‘ dabei, die richtigen Ansprechpartner zu finden und schwierige Einzelfragen zu lösen“, so der Bürgermeister weiter.

Kleine Notgruppen im Kita-Bereich

Derzeit hat die Stadtverwaltung nach Angaben von Claudius Reich, Leiter des Kinderbetreuungsamtes, insgesamt neun Notgruppen für den Kita-Bereich eingerichtet. „Die Notgruppen haben eine Maximalgröße von drei Plätzen, um das Ansteckungsrisiko für die Erzieherinnen und Erzieher wie auch die Kinder so gering wie möglich zu halten“, erklärt der Amtsleiter weiter. Aus diesem Grund werde die Verwaltung die Einrichtung von Notgruppen auch nicht weiter forcieren. „Dadurch würden die Zahl der sozialen Kontakte bei den Jungen und Mädchen wie auch beim Betreuungspersonal und damit auch die Gefahr einer Ansteckung mit dem Corona-Virus deutlich steigen“, ergänzt der Krisenstabsleiter Marc Lahmann.

Amtsleiter Claudius Reich zufolge häufen sich derzeit die Anrufe mit Fragen zur Betreuung in Notgruppen und zur Härtefall-Regelung. „Es müssen beide Eltern in einem der sensiblen Bereiche wie dem Gesundheits- und Rettungswesen, dem Katastrophenschutz, bei der Feuerwehr, bei der Polizei oder im Vollzugswesen arbeiten“, macht er deutlich. Wollen Eltern die Härtefall-Regelung in Anspruch nehmen, so müsste durch ein Schreiben des Arbeitgebers die drohende Kündigung oder der erhebliche Verdienstausfall nachgewiesen werden. Bei Selbstständigen werden hingegen eigene Darlegungen bezüglich eines möglichen erheblichen Verdienstausfalls angenommen. „Wir werden diese Ausführungen dann prüfen und entscheiden, ob eine Härtefall-Regelung in Anspruch genommen werden kann“, stellt Claudius Reich dar.

Der städtische Krisenstab hat zudem in Abstimmung mit der Region Hannover folgende Entscheidungen getroffen:

  • Der Wochenmarkt wird weiter stattfinden, da er zur Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit Lebensmitteln dient.
  • Kfz-Angelegenheiten, die online erledigt werden können, sollen nur noch auf diesem Wege abgewickelt werden. Die Internet-Adresse der Region Hannover dazu ist Anträge für Fahrerlaubnisangelegenheiten sind unter http://www.hannover.de/region-fs zu finden. Führerscheine, die zurückgegeben werden müssen, werden ausschließlich postalisch und per Einschreiben entgegengenommen. Telefonisch erreichen Sie die Fahrerlaubnisbehörde unter 0511/616-21744 oder per Mail an Fahrerlaubnis@region-hannover.de. Bei allen Angelegenheiten der Fahrzeugzulassungen stehen die erforderlichen Formulare unter www.hannover.de/kfz-rh zur Verfügung, auch das Portal der Online-Zulassung i-Kfz hannover.de/regions-ikfz kann jederzeit genutzt werden. Anfragen per E-Mail gehen an teamkfz@region-hannover.de, telefonisch ist das Team unter 0511/616-17333 erreichbar.
  • Um die Versorgung mit Blutkonserven sicherzustellen, sollen auch weiterhin Blutspendetermine angeboten werden. Die Veranstalter werden dabei Sorge dafür tragen, dass insbesondere die Mindestabstände zwischen den Spendern eingehalten werden.
  • Allgemeiner Hinweis:
  • Die Notrufnummer 112 darf nur in dringenden Notfällen genutzt werden. Außerhalb der Praxisöffnungszeiten steht der Bereitschaftsdienst der kassenärztlichen Vereinigung unter der Nummer 116117 zur Verfügung.
  • Die Region Hannover hat für praktische Fragestellungen rund um das Thema Corona und die Auswirkungen auf den Alltag unter der Nummer 0800/7313131 eine Hotline geschaltet. Diese ist täglich von 8 bis 18 Uhr besetzt.
  • Die Wirtschaftsförderung der Region Hannover hat für Gewerbetreibende zahlreiche Hinweise und Informationen unter der Internet-Adresse www.wirtschaftsfoerderung-hannover.de/corona zusammengestellt.

Shutdown in der Region Hannover

Allgemeinverfügung der Region Hannover zur Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen und nichtöffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie und zum Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet der Region Hannover. Die Region Hannover erlässt für das gesamte Gebiet der Region Hannover gemäß § 28 Abs. 1 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), § 3 Abs. 3 NKomVG iVm § 2 Abs. 1 Nr. 2, § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 NGöGD folgende Allgemeinverfügung:

  1. Für den Publikumsverkehr werden geschlossen:
  • Bars, Clubs, Kulturzentren, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen
  • Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen, Bibliotheken und ähnliche Einrichtungen und unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft oder von Eigentumsverhältnissen
  • Messen, Ausstellungen, Kinos, Zoos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
  • Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen (z.B. Lovemobile)
  • der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbäder, Fitnessstudios, Saunen und ähnliche Einrichtungen
  • alle Spielplätze einschließlich Indoor-Spielplätze
  • alle Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center, ein-
  • schließlich der Verkaufsstellen in Einkaufscentern.
  • Prostitution auf dem Straßenstrich wird ausdrücklich untersagt.

Ausdrücklich ausgenommen von der Schließung sind:
der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte, der Großhandel und Dienstleister aus dem Gesundheitsbereich

  1. Verboten werden:
  • Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen
  • Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften, einschließlich der Zusammenkünfte in Gemeindezentren
  • Alle öffentlichen Veranstaltungen; ausgenommen sind Sitzungen kommunaler Vertreter und Gremien sowie des Landtages und der dazugehörigen Ausschüsse und Gremien
  • Alle Ansammlungen im Freien
    (Richtgröße für Ansammlungen: mehr als 10 Personen)
  • Alle privaten Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmenden
    (Nicht unter den Veranstaltungsbegriff fällt die Teilnahme am öffentlichen Personennahverkehr oder der Aufenthalt an der Arbeitsstätte)
  1. Diese Allgemeinverfügung gilt nach dem Tage der Bekanntmachung bis einschließlich Sonnabend, den 18. April 2020. Eine Verlängerung ist möglich.
  2. Auf die Strafbarkeit einer Zuwiderhandlung gegen die in den Ziffern 1 und 2 enthaltene Anordnung gemäß § 75 Absatz 1 Nr. 1; Absatz 3 IfSG wird hingewiesen.
  3. Die Anordnung ist kraft Gesetzes gemäß § 28 Abs. 3 i.V.m. § 16 Abs. 8 IfSG sofort vollziehbar. Eine Klage hat somit keine aufschiebende Wirkung.
  4. Die Allgemeinverfügung der Region Hannover vom 10.03.2020 über das Verbot von Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen anlässlich der Eindämmung der Atemwegserkrankung „COVID-19“ durch den Coronavirus-Erreger SARS-COV-2 wird mit Inkrafttreten dieser Allgemeinverfügung aufgehoben.
  5. Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Hannover, Leonhardtstraße 15, 30175 Hannover, erhoben werden.
    Das Gebiet der Region Hannover besteht aus folgenden Städten und Gemeinden:
    Stadt Barsinghausen, Stadt Burgdorf, Stadt Burgwedel, Stadt Garbsen, Stadt Gehrden, Landeshauptstadt Hannover, Stadt Hemmingen, Gemeinde Isernhagen, Stadt Laatzen, Stadt Langenhagen, Stadt Lehrte, Stadt Neustadt am Rübenberge, Stadt Pattensen, Stadt Ronnenberg, Stadt Seelze, Stadt Sehnde, Stadt Springe, Gemeinde Uetze, Gemeinde Wedemark, Gemeinde Wennigsen, Stadt Wunstorf.