Niedersachsen. Das Kabinett hat heute den Weg frei gemacht für die neu konzipierte Giganetzförderung des Landes Niedersachsen. Die Richtlinie zur Kofinanzierung der Bundesförderung hat das Ziel, mit einem schlanken Antragsverfahren möglichst alle noch vorhandenen weißen Flecken in Niedersachsen zu tilgen.
Grundgedanke ist, in allen Fällen in denen der Bund fördert, auch einen Landeszuschuss unter Zugrundelegung des Bundesbescheides zu gewähren.Gefördert werden soll die Glasfaseranbindung von Gebäuden, die aktuell und auch absehbar nicht mit mindestens 30 Mbit/s erschlossen sind, von Gewerbegebieten, Industriegebieten und Häfen sowie von Schulen und Krankenhäusern.
Vorgesehen ist ein Landeszuschuss von grundsätzlich bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 2.000 Euro pro Anschluss für die ersten 2.000 Adressen, 1.500 Euro pro Anschluss für die 2.001te bis 4.000ste Adresse, 500 Euro pro Anschluss ab der 4.001ten Adresse, sowie 15.000 Euro pro Anschluss einer Schule bzw. eines Krankenhauses.
Künftig werden die Anträge nicht mehr von mehreren Ressorts abgewickelt, sondern nur noch vom Wirtschaftsministerium. Es wird nur noch einen Fördertopf geben, der mit 220 Millionen Euro gefüllt ist. Das Verfahren ist nun schlanker als jemals zuvor: Niedersachsen koppelt sich an das Förderprozedere des Bundes ohne weitere Antragserfordernisse.
Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann: „Mit unserer neuen Förderung erfolgt der Giganetzausbau in Niedersachsen aus einem Guss. Mit diesem einfachen, unbürokratischen Verfahren erfüllen wir eine Grundvoraussetzung, wenn wir mit dem hohen Tempo der Digitalisierung schritthalten wollen. Künftig genügt der Antrag auf Bundesmittel, um auch Fördergelder des Landes zu beantragen. Mit den jetzt bereitgestellten 220 Millionen Euro landeseigenen Fördergeldern versetzen wir unsere Kommunen in die Lage, die weißen Flecken zu schließen.“