Niedersachsen. Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung am Dienstag, den 09. März die Niedersächsische Sonderurlaubsverordnung geändert. Damit wird der Anspruch der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten auf Sonderurlaub zur Sicherstellung der Beaufsichtigung, Betreuung und Pflege eines schweren erkrankten Kindes sowie der bedarfsgerechten Pflege einer oder eines pflegebedürftigen Angehörigen befristet für die Jahre 2020 und 2021 angehoben.
Durch die anhaltende Corona-Pandemie reichen die bestehenden Regelungen über die Gewährung von Sonderurlaub teilweise nicht aus. Mit der zeitlich begrenzten Anhebung der Sonderurlaubstage soll der Situation Rechnung getragen werden, dass die Betreuung, Beaufsichtigung oder Pflege eines erkrankten Kindes während der Pandemie häufiger erforderlich sein kann.
Außerdem stehen mitunter ambulante Pflegedienste beziehungsweise stationäre Pflegeeinrichtungen kurzfristig nicht zur Verfügung, um pflegebedürftige Angehörige zu versorgen.
Der Anspruch auf Sonderurlaub unter Weitergewährung der Bezüge erhöht sich für die niedersächsischen Beamtinnen und Beamten
bei der Erkrankung eines Kindes um fünf Tage im Urlaubsjahr, bei Auftreten einer akuten Pflegesituation um neun Tage im Urlaubsjahr.
Ab dem Urlaubsjahr 2022 werden die Ansprüche wieder zurückgeführt.