Zukunft gestalten – mit Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung

Hannover. Ein Unfall, eine Krankheit oder eine seelische Krise: Jeder Mensch kann plötzlich auf fremde Hilfe angewiesen sein. Wer aber hat dann die rechtliche Befugnis, in Vertretung Rechnungen zu begleichen? Wer darf Entscheidungen treffen, die die Gesundheit, das Vermögen, den Wohnort oder die Lebensqualität betreffen? Viele Menschen wissen nicht, dass auch Eheleute oder die eigenen Kinder nur mit einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung für sie eintreten können.

Am Mittwoch, 04.03.2020, 18 Uhr, informiert die Betreuungsstelle der Region Hannover gemeinsam mit den Betreuungsvereinen in einem etwa einstündigen Vortrag im Regionshaus, Hildesheimer Straße 18, Raum N002, über die privatrechtliche Vorsorge durch die Erteilung einer Vorsorgevollmacht und die Möglichkeiten einer Betreuungsverfügung. Anschließend können die Zuhörerinnen und Zuhörer Fragen stellen. Die Teilnahme ist kostenlos, um Anmeldung unter Telefon 0511/61623540 oder per E-Mail an betreuungsstelle@region-hannover.de wird gebeten.