
Hannover. Eine Karte mit den ausgewählten Gebietsvorschlägen für künftige fischereifreie Zonen in der Nordsee haben das niedersächsische Umweltministerium (MU) und das Landwirtschaftsministerium (ML) heute mit Vertreterinnen und Vertretern der teilnehmenden Verbände und Organisationen im Umweltministerium erörtert. Damit hat die Veranstaltung den Rahmen geboten, um die Flächenauswahl einzuordnen – unter dem Blickwinkel sowohl der Umweltkriterien als auch der fischereilichen sowie regionalwirtschaftlichen Belange und Interessen. Hintergrund sind Vorgaben der EU-Biodiversitätsstrategie 2030, die umzusetzen sind. Nach der heutigen Erörterung der Vorschläge werden die beiden Ministerien erneut Anpassungen vornehmen. So werden nach dem heutigen Austausch geringfügige Anpassungen an einigen Gebieten vorgenommen, die sowohl die Belange der Fischerei als auch des Meeresnaturschutzes noch besser berücksichtigen. Beispielsweise sollen Vorschläge im Bereich der Vogelinsel Mellum geprüft werden, die von Krabbenfischern und Umweltverbänden gemeinsam vorgeschlagen wurden.
Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte: „Die Interessen der Küstenfischerei und Küstenkommunen berücksichtigen und die naturschutzfachlichen Vorgaben der EU erfüllen – das ist das Ziel des Fischereidialogs. Auf der heutigen Veranstaltung haben wir uns erneut intensiv zu den Vorschlägen ausgetauscht. Die Rückmeldungen haben wir abgewogen und – wo aus unserer Sicht darstellbar – im Entwurf der Karte berücksichtigt. Das Ergebnis bildet nun eine gute Grundlage für den anstehenden parlamentarischen Prozess. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens haben Verbände dann erneut die Möglichkeit, ihre Positionen einzubringen. Parallel wird Niedersachsen sich neben eigener Förderung weiterhin beim Bund nachdrücklich für eine Erweiterung bestehender Unterstützungsmöglichkeiten einsetzen. Das Programm des Bundes für eine finanzielle Entschädigung beim Abwracken eines Kutters ist stark überzeichnet. Hier ist es sinnvoll, die Mittel aufzustocken. So werden die Auswirkungen für die Fischereibetriebe, die weitermachen wollen, trotz kleinerer Fischereigebiete abgefedert. Ich freue mich, dass alle Seiten den Dialog fortsetzen wollen, was Unterstützungsmöglichkeiten für Fischerei und Meeresnaturschutz angeht.“
Umweltminister Christian Meyer: „Der Dialog war sehr konstruktiv und an konkreten Vorschlägen orientiert. Dass die einen mehr fordern und die anderen weniger, liegt in der Natur eines guten Kompromisses. Auch die Vertreterinnen und Vertreter der Fischereikommunen haben sich konstruktiv eingebracht. Wir weisen 10 Prozent des Küstenmeeres im Nationalpark Wattenmeer und im Meeresschutzgebiet Borkum-Riff als streng geschützt aus und erfüllen damit unseren Beitrag zum Meeresschutz. 90 Prozent des niedersächsischen Küstenmeeres bleiben aber für die traditionsreiche und wichtige Krabben- und Muschelfischerei grundsätzlich zugänglich. Damit gibt es auch Planungssicherheit für die Betriebe. Zur Unterstützung der Krabbenfischerei und ihrer Beiträge zum Meeresnaturschutz und zur Umwelt stellen wir zusätzlich einen Beitrag von über einer Million Euro aus Landesmitteln zur Verfügung. Damit sollen besondere Härten ausgeglichen und die Umweltleistungen der Fischer*innen besonders honoriert werden.“
Wie wurde die Auswahl getroffen?
Das Fachkonzept zur Auswahl der fischereifreien Gebiete beruht zum einen auf naturschutzfachlichen Kriterien, um ökologisch besonders sensible Lebensräume auszuwählen und eine Bandbreite besonders relevanter Biotope abzubilden. Zudem wurden fischereiliche Daten herangezogen, einschließlich Auswertungen des sogenannten Vessel-Monitoring-Systems (VMS), das für den überwiegenden Teil der Fischereifahrzeuge verpflichtend ist. Betreibern kleiner Fischereifahrzeuge ohne derartige Systeme wurde Gelegenheit zur Übermittlung ihrer Fanggebiete gegeben. Die beiden Ministerien hatten die Rückmeldungen aus den Dialogformaten geprüft, bewertet und abgewogen und sie – soweit aus ihrer Sicht realisierbar, in den Vorschlägen für die fischereifreien Zonen berücksichtigt.
Über die Vorgaben zur EU-Biodiversitätsstrategie 2030
Während es unterschiedliche Forderungen zum Umfang der Fläche gibt – der WWF hatte beispielsweise gefordert, 50 Prozent der derzeit befischten Nationalparkbereiche komplett der Natur zu überlassen, beziehungsweise die Fangtätigkeit der Kutter um rechnerisch 35 Prozent zu beschränken – bilden die von der EU vorgegebenen zehn Prozent fischereifreie Gebiete die Grundlage für den Fischereidialog. Konkret sieht die EU-Biodiversitätsstrategie bis 2030 die effektive Unterschutzstellung von 30 Prozent der deutschen Meeresfläche vor – sowohl in der sogenannten Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ), als auch im Küstenmeer. Mindestens ein Drittel davon – also zehn Prozent der Meeresfläche – ist streng zu schützen. Der Nationalpark (NLP) Niedersächsisches Wattenmeer umfasst große Teile des niedersächsischen Küstenmeeres, wodurch das 30-Prozent-Ziel der EU-Biodiversitätsstrategie bereits erfüllt ist. Ein Defizit besteht daher derzeit noch bei der Ausweisung von streng geschützten, fischereifreien Gebieten, das heißt, bei, 10-Prozent-Ziel.
Wie geht es nun weiter?
Entsprechende Regelungen sind im Nationalparkgesetz zu normieren. Für Gebiete seewärts der 3-Seemeilen-Grenze ist außerdem eine Konsultation betroffener Mitgliedstaaten (hier: Niederlande und Dänemark) seitens des veranlassenden Mitgliedstaates vorzusehen. Konkret gilt dies für Maßnahmen zur Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischbestände und zur Erhaltung oder Verbesserung des Erhaltungszustands der Meeresökosysteme. Hintergrund der Konsultation ist, dass die geplanten Maßnahmen (im Vergleich zu den hiesigen Fischern) nicht diskriminierend sein dürfen.
Über den Fischereidialog
Mit dem im April 2025 begonnenen Niedersächsischen Fischereidialog wollen die Ministerien zusammen mit Fischerei- und Umweltverbänden sowie kommunalen Vertreterinnen und Vertretern Lösungen sowohl für den Schutz als auch für die fischereiliche Nutzung des niedersächsischen Küstenmeeres erarbeiten. Ergänzend zu drei Terminen des Fischereidialogs fanden auch zwei Regionalkonferenzen statt (in Greetsiel und im Gästezentrum Wremen an der Wurster Nordseeküste). Eingeladen waren alle örtlichen Fischereibetriebe, die niedersächsischen Erzeugerorganisationen, die Bürgermeister und Bürgermeisterinnen der Hafenkommunen sowie die Teilnehmenden des Niedersächsischen Fischereidialogs. Bei der Entwicklung von Lösungen orientiert sich Niedersachsen auch an den Vorschlägen der auf Bundesebene tätigen Zukunftskommission Fischerei, kurz ZKF.
Hintergrund
An den niedersächsischen Küsten liegen insgesamt 114 Fischereifahrzeuge, die von 317 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bewirtschaftet werden – darunter fünf Fahrzeuge der Muschelfischerei und 88 Krabbenkutter in 17 Fischereihäfen.





