
Hannover. Anlässlich der Aktionswoche Schuldnerberatung vom 15. bis 19. Juni 2026 weist der AWO Bezirksverband Hannover e.V. darauf hin, dass überschuldete Menschen bei der Einrichtung und Nutzung eines Pfändungsschutzkontos (P-Konto) regelmäßig auf Hürden mit existenzbedrohenden Folgen stoßen. Für fast drei Millionen Menschen in Deutschland (Schufa, 2023) ist das P-Konto der letzte Schutzmechanismus, der sie davor bewahrt, ihre Existenzgrundlage zu verlieren. Nach der gesetzlichen Regelung soll das P-Konto das Existenzminimum der Betroffenen sichern. Es gewährt Schuldnern Pfändungsfreigrenzen auf ihrem Konto, so bleibt monatlich ein Betrag zum Leben, der nicht zur Begleichung von Schulden gepfändet werden kann.
Marco Brunotte, Vorsitzender des Vorstands des AWO Bezirksverbands Hannover e.V. bemängelt, dass die gesetzliche Regelung Betroffene in der Praxis oft nicht so schützt wie vorgesehen: „Die Hürden ein Pfändungsschutzkonto einzurichten sind in der Theorie niedrigschwellig. Praktisch erleben überschuldete Menschen, dass Banken sich verweigern oder anzweifeln, dass ihnen der Schutz dieses Kontos zusteht. Das bringt Menschen in eine nicht hinnehmbare und bedrohliche Situation, denn obwohl ihr Existenzminimum rechtlich geschützt ist, können sie nicht auf ihr Geld zugreifen. Die Rechte überschuldeter Menschen müssen dringend gestärkt werden. Banken müssen sie transparent zur bestehenden Rechtslage beraten und eine Umstellung auf ein P-Konto zügig und ohne Barrieren ermöglichen. Hier braucht es klare Standards für die Banken und auf Verstöße oder Verzögerungstaktiken müssen Sanktionen folgen. Das P-Konto ist ein wichtiges soziales Sicherungsinstrument, dass Menschen beispielsweise davor bewahrt in die Wohnungslosigkeit zu geraten.“
In Deutschland leben rund sechs Millionen überschuldete Menschen, 300.000 bis 350.000 von ihnen erleben jährlich Kontopfändungen. Schuldnerberatungsstellen berichten zunehmend von Problemen bei der Einrichtung und Nutzung eines P-Kontos: „In den Beratungsstellen erleben wir, wie verzweifelt die Menschen sind. Es geht hier wirklich um existenzielle Nöte. Ohne Zugang zu ihrem Geld können in Verschuldung geratene Menschen keine Lebensmittel zum Essen kaufen, lebenswichtige Medikamente besorgen und laufen Gefahr, ihr Zuhause zu verlieren. Zudem wissen viele nicht von ihrem Recht ihr Konto in ein P-Konto umwandeln zu lassen. Sie werden von den Banken nicht aufgeklärt oder erhalten widersprüchliche Informationen, viele wären ohne unsere Beratung hilflos“, sagt Thomas Bode, Leiter der Schuldnerberatung des AWO Kreisverbands Göttingen – Northeim e.V.
Hintergrund der Aktionswoche Schuldnerberatung
Die Aktionswoche Schuldnerberatung wird von der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) veranstaltet, derer die AWO angehörig ist. Die AG SBV vertritt etwa 1.400 gemeinnützige Schuldnerberatungsstellen in Deutschland, in Trägerschaft der Verbraucher- und Wohlfahrtsverbände oder der Kommunen beziehungsweise als Mitglied in einem der Verbände (Deutscher Caritasverband, Diakonie Deutschland, Arbeiterwohlfahrt Bundesverband, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Deutsches Rotes Kreuz, Verbraucherzentralen).







