
Barsinghausen (wk). Das Kinder- und Jugendbüro der Stadt Barsinghausen erinnert daran, dass Anmeldungen für alle Krippen-, Kindergärten- oder Hortplätze in kommunaler sowie freier Trägerschaft zum Sommer 2017 möglichst bis zum 15. Januar 2017 eingereicht werden sollen, um ein bedarfsgerechtes Angebot zum Sommer planen zu können. Pro Kind soll nur eine Anmeldung eingereicht werden, worin ein Erst- und ein Zweitwunsch erfasst werden soll.
Selbstverständlich werden auch Kinder, die nach diesem Termin angemeldet werden, im Rahmen vorhandener Kapazitäten aufgenommen. Allerdings weist die Stadt darauf hin, dass der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz auch in einer Nachmittagsgruppe erfüllt werden kann, falls nicht genügend Vormittagsplätze zur Verfügung stehen. Zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf frühkindliche Förderung bei Kindern unter 3 Jahren (§ 24 II SGB VIII) ist auch die Kindertagespflege ein gleichwertiges Betreuungsangebot und kann als Alternative in Anspruch genommen werden. Kinder, die derzeit eine Krippe besuchen, aber ab dem Kindergartenjahr 2017/18 einen Kindergartenplatz bekommen sollen, müssen für diesen angemeldet werden.
Über die einzelnen Krippen, Kindergärten und den Hort können sich die Familien auf dem Elternportal der Stadt Barsinghausen www.barsinghausen.de/kinder-soziales/ informieren und zugleich ihr Kind für die gewünschte Einrichtung anmelden.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit, die Kinder auch in den Kindertagesstätten oder direkt im Rathaus II, Deisterplatz 2, anzumelden. Melden sollte sich dort auch, wer sein Kind schon für eine Betreuungseinrichtung angemeldet, aber noch Änderungswünsche hat. Die Vergabe der Kindergartenplätze in kommunaler sowie in freier Trägerschaft beginnt am 1. Februar und wird voraussichtlich zum 31. März abgeschlossen sein. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass im Vergabezeitraum die Aufnahmebescheide per Post an die Familien gesandt werden und sicherzustellen ist, dass diese in Empfang genommen werden können. Im Vorfeld werden alle Familien angeschrieben, um einen Fragebogen auszufüllen und Arbeitgeberbescheinigungen vorzuhalten.
Aufnahmeanträge, die bereits – auch in Vorjahren – gestellt worden sind, werden automatisch berücksichtigt und sollen daher nicht erneut eingereicht werden.