Verwaltung schlägt rückwirkend Erstattung der Kita-Gebühren vor

Beschlussvorlage vom Verwaltungsausschuss beschlossen / Alle Fraktionen signalisieren Zustimmung

Die Verwaltung der Stadt Barsinghausen will die Kita-Gebühren rückwirkend zum 16. März erstatten. Auch die Kosten der Freien Träger sollen übernommen werden. Der Verwaltungsausschuss hat schon zugestimmt, die Ratsfraktionen signalisieren ihr Einverständnis.
Die Verwaltung der Stadt Barsinghausen will die Kita-Gebühren rückwirkend zum 16. März erstatten. Auch die Kosten der Freien Träger sollen übernommen werden. Der Verwaltungsausschuss hat schon zugestimmt, die Ratsfraktionen signalisieren ihr Einverständnis.

Barsinghausen. Die Stadt Barsinghausen plant, den Eltern rückwirkend ab 16. März die Entgelte für die Betreuung in den Kindertageseinrichtungen zu erstatten. Eine entsprechende Beschlussvorlage ist vom Verwaltungsausschuss schon beschlossen worden und alle Fraktionen haben eine Zustimmung zur Erstattung der Kita-Gebühren im Rat signalisiert.

„Wir wollen mit diesem Vorschlag den Müttern und Vätern zumindest eine finanzielle Last nehmen“, begründet Barsinghausens Bürgermeister Marc Lahmann den Vorstoß der Verwaltung. „Viele von ihnen haben bereits empfindliche Gehaltseinbußen zu verkraften, da ihre Arbeitgeber Kurzarbeitergeld beantragt haben, oder blicken mit Sorgen in die Zukunft, weil ihnen ein solch harter Einschnitt noch droht“, so Lahmann weiter. Ihn freut es, dass Rat und Verwaltung hier an einem Strang ziehen und die Entlastung der Eltern auf den Weg bringen.

Freie Träger werden entschädigt

Von der Initiative sollen nach Angaben von Claudius Reich, Leiter des Kinderbetreuungsamtes, nicht nur die Eltern profitieren, deren Kinder in städtischen Einrichtungen betreut werden. „Unser Vorschlag sieht vor, dass die freien Träger über die kommunalen Betriebskostenzuschüsse entschädigt werden“, führt der Amtsleiter weiter aus. Darüber hinaus sollen auch die Tagespflegepersonen den Einnahmeverlust durch den Wegfall der Elternbeiträge ausgeglichen bekommen.

Kosten betragen rund 93.000 Euro

Während Claudius Reich bei den städtischen Einrichtungen mit monatlichen Ausfällen in Höhe von 40.000 Euro rechnet, sind für die zusätzlichen kommunalen Betriebskostenzuschüsse bei den freien Trägern rund 23.000 Euro veranschlagt. „Der Ausgleich der Einnahmeverluste bei den Tagespflegepersonen wird von der Verwaltung auf rund 30.000 Euro im Monat geschätzt, sodass der städtische Haushalt mit insgesamt rund 93.000 Euro zusätzlich belastet werden müsste“, rechnet der Amtsleiter vor. Die von der Verwaltung angeregte freiwillige Regelung der Kita-Gebührenerstattung sei unter Beachtung des eigenen Satzungsrechts sowie im Rahmen der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit möglich, ergänzt der Bürgermeister.

Doch nicht nur aus Sicht der Eltern sei es wichtig, dass der Rat in seiner Sitzung den Weg frei macht für die Erstattung der Betreuungsentgelte. „Wir müssen zugleich auch unseren Partnern – den freien Trägern und den Tagespflegepersonen – eine wirtschaftliche Sicherheit geben“, betont der Verwaltungschef. „Wenn der Rat unserem Vorschlag folgt, dann können wir insbesondere den Tagesmüttern und Tagesvätern den Druck ein stückweit nehmen.“

Keine Leistung – keine Kosten

„Es wäre mit zunehmender Dauer der Einschnitte durch die Corona-Krise in der Öffentlichkeit auch nicht zu vermitteln, Kita-Gebühren für eine Leistung zu erheben, deren Nichtleistung wir als Verwaltung zwar nicht verschuldet haben, die aber gleichwohl von den Eltern nicht in Anspruch genommen werden kann“, so Bürgermeister Marc Lahmann abschließend.