Region Hannover: 39 Menschen in Verbindung mit Corona gestorben

Corona: Dr. Mustafa Yilmaz, Leiter des Fachbereichs Gesundheit der Region Hannover, beobachtet eine deutliche Zunahme an Corona-Infektionen bei der Generation 60plus. Foto: Region Hannover
Corona: Dr. Mustafa Yilmaz, Leiter des Fachbereichs Gesundheit der Region Hannover, beobachtet eine deutliche Zunahme an Corona-Infektionen bei der Generation 60plus. Foto: Region Hannover

Region Hannover. Die Region hat seit Auftreten der ersten Corona-Infektion insgesamt 1619 Menschen registriert, die sich in der Region mit dem Coronavirus infiziert haben. Davon sind zum jetzigen Stand (Freitag, 17.04.2020, 16:24 Uhr) 740 Personen als genesen registriert. 39 Menschen sind infolge einer nachgewiesenen oder mutmaßlichen Corona-Infektion in der Region verstorben; der Altersdurchschnitt der Verstorbenen liegt bei 82 Jahren. Somit sind zum jetzigen Zeitpunkt 840 Menschen in der Region infiziert.

Zur Beachtung: Die Verteilung nach Alter und Kommunen erfolgt nach einer neuen Systematik. Erfasst sind in dieser Statistik nun die Personen, die als gegenwärtig infiziert registriert sind.

Verteilung nach Alter

bis 14 Jahre 27
15 bis 34 Jahre 212
35 bis 49 Jahre 160
50 bis 59 Jahre 161
über 60 Jahre 280
keine Angabe –

KommuneAktuelle FallzahlGesamt seit Ausbruch
Barsinghausen1831
Burgdorf2939
Burgwedel1236
Garbsen4384
Gehrden1319
Hemmingen1130
Isernhagen1237
Laatzen5074
Hannover447862
Langenhagen4069
Lehrte1944
Neustadt1326
Pattensen516
Ronnenberg1532
Seelze1944
Sehnde1828
Springe3142
Uetze623
Wedemark1934
Wennigsen715
Wunstorf1334
keine Angaben

Bezogen auf die Gesamtzahl von 1619 nachweislich Infizierten sind Männer zu 47,7 Prozent und Frauen zu 50,1 Prozent betroffen (keine Angabe: 2,2 Prozent). Derzeit werden in Krankenhäusern in der Region Hannover 182 Patientinnen und Patienten behandelt, die nachweislich oder mutmaßlich mit Corona infiziert sind. 45 befinden sich davon auf der Intensivstation.

Generation 60plus zunehmend betroffen

Die Region Hannover beobachtet in den vergangenen Wochen eine Zunahme von Corona-Infektionen bei über 60-Jährigen. Mit Stand 17.4.2020 sind ein Drittel (33,4 Prozent) der aktuell mit Corona Infizierten 60 Jahre oder älter. Vor diesem Hintergrund widmet das Gesundheitsamt auch den Pflege- und Alteneinrichtungen erhöhte Aufmerksamkeit.

„Wir haben eigens ein Team gebildet, das Ansprechpartner für diese Einrichtungen ist, und alle Infektionsfälle in Alten- und Pflegeheimen nachverfolgt“, erläutert Dr. Mustafa Yilmaz, Leiter des Fachbereichs Gesundheit der Region Hannover. Grundsätzlich ist die Leitung der Einrichtungen nach § 36 Infektionsschutzgesetz meldepflichtig, wenn dort ein Verdachtsfall, ein bestätigter Fall oder ein Todesfall im Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung auftritt. Das gilt auch, wenn der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin bereits einen Fall gemeldet hat.

Infektionsfälle beim Pflegepersonal haben die Einrichtungen ebenfalls zu melden. Derzeit sind dem Gesundheitsamt in zehn Alten- und Pflegeeinrichtungen Infektionen von Bewohnerinnen und Bewohnern bekannt, davon die Hälfte in der Landeshauptstadt Hannover, die Hälfte im Umland. Insgesamt sind aktuell 71 Bewohnerinnen und Bewohner positiv auf Corona getestet worden, zwölf Bewohnerinnen und Bewohner sind den Meldungen nach infolge einer Corona-Infektion verstorben. Damit sind in der Region Hannover bei etwa einem Drittel aller Todesfälle im Zusammenhang mit Covid-19 alte Menschen betroffen, die in Einrichtungen lebten.

Aus weiteren zehn Einrichtungen wurde gemeldet, dass Pflegepersonal positiv auf das Coronavirus getestet wurde. Informationen für Alten- und Pflegeeinrichtungen sind auch auf hannover.de zusammengefasst.

Das Land Niedersachsen hat eine neue Fassung der niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus veröffentlicht. Diese Verordnung erlaubt unter anderem, Verkaufsstellen bis 800 Quadratmeter wieder für den Publikumsverkehr zu öffnen, sofern bestimmte Hygiene- und Abstandsauflagen dabei eingehalten werden.

Merkblatt für Unternehmer und Einzelhändler

Die niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus vom 17. April 2020 bringt Neuerungen für Verkaufsstellen und Ladengeschäfte mit sich. In diesem Merkblatt möchte die Region Hannover Hilfestellungen und Empfehlungen hierzu anbieten.

  1. Was zählt als Verkaufsstelle? Was ist ein Ladengeschäft?
    Verkaufsstellen sind Einrichtungen, die dem Warenverkauf dienen.
    Ladengeschäfte sind Räumlichkeiten, die dem Verkauf von Waren dienen und mit den hierfür erforderlichen Einrichtungen ausgestattet sind.
  2. Welche Schutzmaßnahmen muss ich als Unternehmer treffen?
    Jeder Unternehmer hat eigenverantwortlich der Situation seiner Verkaufsstelle angepasst, die Vorgaben der Verordnung zu erfüllen. § 8 der Verordnung sieht vor, dass Verkaufsstellen und Ladengeschäfte in jedem Fall einen Abstand von 1, 5 Metern zwischen den Kunden gewährleisten. Darüber hinaus sieht § 8 der Verordnung vor, dass sich durchschnittlich lediglich ein Kunde pro 10 Quadratmeter in den Geschäftsräumen befindet. Weitere Maßnahmen, die sich aus § 8 ergeben, sind:
     Vorkehrungen zur Zutrittssteuerung
     Vermeidung von Warteschlangen
     Hygienevorkehrungen
  3. Wie kann ich als Unternehmer diese Anforderungen gewährleisten?
    Je nach örtlicher Gegebenheit können beispielsweise, die nachfolgend Maßnahmen zur Umsetzung der Regelungen der Verordnung in Betracht kommen:
     Maßnahmen zur Belüftung oder Durchlüftung der Geschäftsräume
     Visuelle Hinweise über allgemeine Schutzvorkehrungen wie Händehygiene, Abstände, Husten- und Niesetikette oder entsprechende Durchsagen
     Aufstellen von Seifenspendern oder Spendern für Desinfektionsmittel
     Aushänge oder visuelle Hinweise
     Schutzmaßnahmen zur Reduzierung von Kontakten, auch und insbesondere für das eigene Personal, z. B. durch Handschuhe oder Schutzscheiben im Kassenbereich
     Bargeldlose Zahlung
     Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Schmierinfektionen über Vehikel und Gegenstände
     verstärktes Reinigungs- und Desinfektionsregime
     Eine ausreichende Öffnung von Kassen
     Gut sichtbare Aushänge und regelmäßige Durchsagen
     Hinweise oder Apelle zur Einhaltung von Schutzmaßnahmen
     Zählen und Erfassen der Besucher am Eingang, z. B. durch die Ausgabe einer Nummer bei Betreten des Geschäfts sowie deren Einsammeln beim Verlassen des Geschäfts oder Zählen der Kunden per Klickzähler
     Aufkleben von gut sichtbaren Markierungen oder Aufstellen von Trennwänden im Kassen-/Eingangsbereich, um die Abstandsgebote einzuhalten oder Warteschlagen zu vermeiden
    Bitte verstehen Sie diese Aufzählung als beispielhaft und nicht abschließend. In Betracht kommen auch andere Maßnahmen, die dazu beitragen, Mindestabstände zwischen Personen zu gewährleisten sowie körperliche Kontakte oder Personenansammlungen zu vermeiden.
  4. Unterfällt mein Betrieb der 800 – Quadratmeterregelung? Und für wen gilt sie nicht?
    Verkaufsstellen und Ladengeschäfte, die Güter des täglichen Bedarfs verkaufen, unterfallen dieser Regelung nicht. D. h., diese dürfen auch dann öffnen, wenn die Verkaufsfläche mehr als 800 Quadratmeter beträgt. Welche Geschäfte dies im Einzelnen sind, wird in § 3 Nr. 7 Buchstaben a) bis t) der VO aufgezählt.
    Für alle anderen Verkaufsstellen und Ladengeschäfte, die nicht in § 3 Nr. 7 Buchstaben a) bis t) der VO aufgezählt werden, gilt hingegen die Beschränkung auf 800 Quadratmeter.
  5. Gilt die 800 – Quadratmeter-Regelung auch für Dienstleistungsunternehmen?
    Nein. Dienstleistungsunternehmen unterfallen nicht der 800 Quadratmeter-Regelung. Für Unternehmen, die Dienstleistungen anbieten, gilt § 7 der Verordnung. Nicht dringend notwendige Dienstleistungen dürfen weiterhin hiernach nur erbracht werden, wenn dabei der Mindestabstand von 1, 5 Metern sichergestellt ist.
  6. Wie kann ich als Unternehmer die Verkaufsfläche berechnen?
    800 Quadratmeter entsprechen der Größe eines Handballfelds, also ca. dem Spielfeld in einer Schulturnhalle. Maßgeblich sind die Innenmaße des Gebäudes und die Flächen, die für den Verkauf von Waren bestimmt sind. Dies sind alle zum Zweck des Verkaufs den Kunden zugängliche Flächen. Dazu gehören auch Gänge, Treppen, Kassenzonen, Eingangsbereiche, Standflächen für Einrichtungsgegenstände wie Tresen, Kassen, Regale und Schränke, auch Einbauschränke, Schaufenster und Freiflächen.
  7. Darf eine Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter verkleinert werden?
    Ja, dies ist zulässig. In diesem Fall muss die Verkaufsfläche durch gut sichtbare Absperrungen oder Hindernisse verkleinert werden, z. B. durch Flatter- oder Absperrband, Zäune oder Trennwände. Zudem bieten sich Hinweisschilder an.
  8. Was gilt bei Geschäften mit mehreren Etagen?
    In diesem Fall sind die Verkaufsflächen pro Etage zusammenzuzählen. D.h., die Verkaufsfläche sämtlicher Etagen darf insgesamt maximal 800 Quadratmeter betragen.